Forschungszulage: 35 % Förderung auf Personalkosten – vor, während und nach dem Forschungsvorhaben

Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz)“ ermöglicht die Förderung von Personalkosten in betrieblichen Forschungsvorhaben. Unternehmen können eine Förderung für geplante, laufende und auch für bereits abgeschlossene Forschungsvorhaben beantragen.

Steigende Kundenerwartungen, eine Zunahme an gesetzlichen Anforderungen sowie ein zunehmend intensiver Wettbewerb zwingen Unternehmen dazu, innovative Wege für die Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells einzuschlagen.

Nicht selten erfordert diese Weiterentwicklung die Planung und Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, um das Geschäftsmodell der Zukunft zu ermöglichen. Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (Link: Bundesfinanzministerium - Forschungszulage) stellt für diese Fälle eine Möglichkeit dar, den notwendigen Personaleinsatz fördern zu lassen.

Eine Besonderheit dieser Fördermöglichkeit ist es, dass eine Antragstellung nicht nur vor dem Beginn des eigentlichen Vorhabens möglich ist, sondern auch währenddessen oder sogar danach. Dederichs und Partner hat diese Förderung bereits erfolgreich für bereits laufende Projekte akquiriert (Link: Success Story „Forschungsvorhaben umsetzen – und nachträglich fördern lassen“).

Bei einzelbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kann eine Förderung i. H. v. 35 % der im Vorhaben angefallenen Personalkosten beantragt werden. Im Falle einer Förderzusage wird der Förderzuschuss im Rahmen der jährlichen Steuererklärung in voller Höhe angerechnet und kann somit die Steuerlast senken oder gar zu einer Steuerrückerstattung führen.

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